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Projektbeispiel

Schnittstellenoptimierung zwischen Unternehmen und Behörden & das Baustellenmanagement.

Der Förderverein Rheinischer Verkehrsinfrastruktur e.V. Köln (im Weiteren FrV e.V. genannt) wird die Pilotprojekte “Schnittstellenmanagement zwischen Behörden und Unternehmen für genehmigungspflichtige infrastrukturelle Vorhaben” und “Baustellenmanagement” begleitend mit einer Anwaltskanzlei durchführen.

1. Beschreibung der Projekte und Aufgaben

 

1.1 Allgemein

Zur Durchführung von genehmigungspflichtigen Vorhaben, die die Verkehrsinfrastruktur betreffen, ist ein zeitaufwendiger Genehmigungsprozess durchzuführen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsweges soll eine Schnittstellenoptimierung zwischen den betroffenen Behörden und den Wirtschaftsunternehmen erfolgen. Damit sollen die Behörden entlastet und ein schnelleres und sicheres Verfahren für die Bearbeitung und Genehmigung sichergestellt werden. Des Weiteren sollen damit u.a. Kosten reduziert, die Verkehrssicherheit erhöht und eine Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern erreicht werden.

 

1.2 Schnittstellenmanagement zwischen Behörden und Unternehmen für genehmigungspflichtige infrastrukturelle Vorhaben

Das Projekt “Schnittstellenmanagement” sieht vor, dass an einem Musterbeispiel die genehmigungs-technische Abwicklung von genehmigungspflichtigen Vorhaben, wie zum Beispiel das Öffnen von Korridoren, Baustellen und Transporten, soweit von der Behörde übertragbar und sinnvoll, von einem Unternehmen in Form einer “Patenschaft” übernommen wird.
Dieses Unternehmen stellt alle formalen Randbedingungen zur Genehmigung von genehmigungs-pflichtigen Vorhaben zusammen und sorgt auch für die entsprechende statische Überprüfung und Koordinierung z. B. von den betroffenen Wanderbaustellen und Brückenbauwerken.
Das Patenunternehmen erteilt dann im Auftrag für die zuständigen Behörden entsprechende Genehmigungen bzw. holt bei vorausgehender Abklärung von Randbedingungen die erforderliche Genehmigung bei den zuständigen Behörden ein. Das Patenunternehmen übernimmt für die durch sie indirekt oder direkt genehmigten Vorhaben die organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. Koordinierung mehrerer Antragsteller, Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Vorhaben, sowie die Beschilderung, Dokumentation, etc. Es werden z.B. regelmäßige Untersuchungen und Reparaturarbeiten, die der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit des Bauwerks dienen, im Auftrag der Behörde beauftragt und deren Durchführung überwacht.

 

1.3 Baustellenmanagement

Beim Projekt “Baustellenmanagement” soll erreicht werden, dass spezielle Korridore für den Verkehr unter Zuhilfenahme der Privatwirtschaft, z.B. für die Andienung der Messe Köln GmbH, geöffnet werden. Dazu ist es u.a. erforderlich, dass Informationen von anstehenden Messeterminen, geplanten und vorhandenen Baustellen, sowie alle relevanten Informationen, wie z.B. Umfang, Ausmaß und Dauer der Baustellen im öffentlichen Straßenland und Informationen zu Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur selbst und damit verbundener Einschränkungen und Beeinflussungen des Verkehrs, gesammelt und koordiniert werden. Des Weiteren sollen Routen übergeordnet festgelegt und überwacht werden.

 

 

2. Beratungsleistungen und Sachkunde der Anwaltskanzlei

 

2.1 Rechtsberatungsleistungen

Es sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen und für das nach Punkt 3 a) zu erstellende Konzept zu berücksichtigen:

  • rechtliche Klärung wie und welche hoheitlichen Aufgaben und damit verbundene Rechte und Pflichten von den Ordnungsbehörden und betroffenen Ämtern auf ein Patenunternehmen übertragen werden können, z.B. Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung und Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
  • Festlegung und Übertragung von Befugnissen, “wer darf was und in welcher Form?”
  • Herausarbeiten relevanter zu berücksichtigender Verwaltungsvorgaben /-vorschriften
  • Abstimmung einheitlicher vereinfachter Standards für Genehmigungsprozesse
  • Festlegungen für die Schnittstelle zur öffentlichen Aufsichtsbehörde

  • Prüfung und Vorbereitung der Projektprozesse “Schnittstellenmanagement” und “Baustellenmanagement”
  • Abstimmung von übertragenen Pflichten
  • Verhandlung eines Kostenrahmens
  • Teilnahme an Besprechungen mit den betroffenen Behörden zwecks Abstimmungen
  • Ausfertigung eines Vertrages mit den öffentlichen Behörden zur Übertragung von hoheitlichen Aufgaben
  • Projektarbeit, formaljuristische Ausarbeitung
  • Vereinbarung entsprechender Genehmigungs-Befugnisse mit den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

2.2 Gerichtsvertretung

Sollte sich im Rahmen der Beratungsleistung die Notwendigkeit für eine gerichtliche Klärung ergeben, so gehören diese grundsätzlich auch zu den Beratungsleistungen. Jedoch ist für die Durchführung einer gerichtlichen Klärung vom FrV e.V. vorab eine Zustimmung einzuholen.

 

2.3 Sachkundeanforderungen

Es wird unterstellt, dass die Anwaltskanzlei entsprechende Sachkunde mit Behörden, Ämtern und dritten Beteiligten vorweisen kann. Dazu sind ausgewählte Referenzen vorzulegen.